Kontrollziffer berechnenDie Bezeichnung von Triebfahrzeugen mit Kontrollziffer wurde im Internationalen Eisenbahnverband (UIC) zum 01. Januar 1968 eingeführt. Sie bestand aus einer siebenstelligen, computerlesbaren Fahrzeugnummer.
Bei der Deutschen Bundesbahn und später bei der Deutschen Bahn AG bestand bzw. besteht diese aus einer dreistelligen Baureihennummer, gefolgt von einer dreistelligen Ordnungsnummer, die durch ein Leerzeichen voneinander getrennt sind. Dieser Block wird durch einen Bindestrich abgesetzt mit einer Kontroll- oder Prüfziffer versehen. Diese Ziffer kann mit einem einfachen Algorithmus errechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2007 wurde durch eine Änderung im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) ein eisenbahnbehördliches Fahrzeugeinstellungsregister in Deutschland eingeführt. Dazu wird eine eindeutige, 12-stellig Fahrzeugnummer mit Länderkürzel und Fahrzeughalterkennzeichnung (VHK) verwendet; neben dieser sind weiterhin zusätzlich eigene Bezeichnungen erlaubt.
Am Beispiel der Ellok E94 279 ist die Fahrzeugbezeichnung chronologisch gut nachzuverfolgen. Die aktuelle Systematik der 12-stelligen Kodifizierung von Fahrzeugen ist nachfolgend erklärt:

E 94 279 (Gültig ab 22.12.1955 – Indienststellung),
194 279-6 (Gültig ab 01.01.1968 – Einführung UIC-Standard),
194 579-9 (Gültig ab 28.12.1970 – Umzeichnung nach Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h),
91 80 6194 579-9 D-DB (Gültig ab 01.01.2007 – Nationales Fahrzeugregister) wie folgt aufgebaut: |